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BSG, 27.02.1997 - 13 RJ 41/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für einen Rentenanspruch wegen Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit - Rechtsgrundlage für einen Rentenanspruch wegen Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit - Vorliegen eines Streckungstatbestandes wegen Arbeitslosigkeit im Sinne von § 1246 ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 67/93
Befreiung von der Belegung mit Anwartschaftserhaltungszeiten für eine Rente wegen …
Auszug aus BSG, 27.02.1997 - 13 RJ 41/96
Alternativ dazu hat der Kläger dann auch die Möglichkeit, den geltend gemachten Rentenanspruch auf die Zeit ab 1. Januar 1992 zu beschränken, womit sich gemäß § 245 Abs. 2 Satz 2, § 241 Abs. 2 Satz 2 SGB VI eine Nachzahlung anwartschaftserhaltender Beiträge erübrigen würde (vgl BSG SozR 3-2600 § 240 Nr. 2). - BSG, 12.07.1990 - 4 RA 47/89
Kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf künftige Leistung unter der …
Auszug aus BSG, 27.02.1997 - 13 RJ 41/96
Ihm ist daher in diesem Fall Gelegenheit zu geben, seinen Antrag dahingehend umzustellen, daß er die Verurteilung der Beklagten zur Gewährung von Rente unter der aufschiebenden Bedingung einer entsprechenden Beitragsentrichtung begehrt (vgl BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 3). - BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 35/91
Anspruch auf Rente infolge Berufsunfähigkeit/ Erwerbsunfähigkeit - Unmöglichkeit …
Auszug aus BSG, 27.02.1997 - 13 RJ 41/96
In dieser Vorschrift wird auf § 1252 RVO Bezug genommen, dessen Anwendung lediglich die Entrichtung eines Beitrags vor einem durch die dort genannten Ereignisse (zB Arbeitsunfall, Wehrdienstbeschädigung) bedingten Eintritt der BU voraussetzt (vgl dazu Senatsurteil vom 31. März 1993 - 13 RJ 35/91 - Umdr S 4).
- BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 81/96
Anspruch auf Gewährung von Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit, hilfsweise …
Da § 1246 Abs. 2a Satz 1 Nr. 2 RVO nF einschränkungslos auf die in § 1252 RVO genannten Tatbestände verweist, haben diese Grundsätze auch im vorliegenden Zusammenhang zu gelten (vgl Senatsurteile vom 31. März 1993 - 13 RJ 35/91 - Umdr S 4, vom 23. März 1996 - 13 RJ 71/95 - Umdr S 17 und vom 27. Februar 1997 - 13 RJ 41/96 - Umdr S 6).